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Geltungsbereich 

Alle Bereiche die direkt oder im übertragenen Sinne mit der Ausfüh-                rung eines verbindlichen Auftrages im Zusammenhang stehen, sowie                 einem direkten Kauf im Zusammenhang mit der Seite Bonsai-Shop.

Inhalt der Geschäftsbedingungen 

Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag         erhaltenen Sache. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung       sämtlicher anfallenden Kosten die mit der Erstellung des Auftrages                   im Zusammenhang stehen. Darunter fallen auch Fremdkosten, falls             solche bei der Ausführung des Auftrages entstehen oder dafür         unumgänglich sind. Diese Kosten müssen dem Auftraggeber vor           Entstehung zur Kenntnis gebracht werden.

Lieferungen

Als Lieferung gilt holen und bringen eines bestellten oder in Auftrag                   gegebenen Objektes sowie ein Besuch vor Ort.  Es gelten sämtliche Fahrtkilometer zwischen Atelier und Kunde/Kundin. Berechnungsgrundlage ist Nutzung und Treibstoffkosten per km.  Die Lieferung besteht aus einem Fixpreis von zur Zeit CHFr. 0.61 per gefahrener km.                                       Die Fahrzeit ist nicht Bestandteil der Berechnung. 

Offerten 

Die Offerten beruhen zum Teil auf Annahmen, sie sind jedoch trotz                dem so genau wie möglich zu erstellen. Abweichungen von +/- 15%                 sind jedoch möglich. Für Offerten erlischt die Preisbindung nach                      90 Tagen sofern daraus keine Bestellung erfolgte.

Preise 
 
Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Amtliche              Abzüge und spezielle Kosten (z.B. Lieferungen) werden separat              berechnet.                                                                                            Materialpreiserhöhungen von Dritten und andere Fremdkosten die                      Im Zusammenhang mit einem Auftrag vor Arbeitsbeendigung eintreten,              müssen dem Auftraggeber vor der Endausführung mitgeteilt werden,                 berechtigen jedoch keine der Parteien, grundsätzlich vom Vertrag                     zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist für eine neue Lösung besorgt.

Zahlungsbedingungen 

Die Rechnungsstellung erfolgt per Abrechnungsraster bar oder mit               separatem Einzahlungsschein. Der Rechnungsbetrag ist spätestens                  30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung auszugleichen. Bis zum       Zahlungseingang bleibt die Ware  Eigentum des Rechnungsstellers.                Eine Veräusserung an Drittpersonen ist bis zum Zahlungseingang                  nicht berechtigt. Bei verspäteter Zahlung wird ab 30 Tagen nach Rechnungszustellung ein Verzugszins von 3,5% erhoben.                           Damit verbundene Unkosten werden neu verrechnet.

Fristen

Überschreitungen der Liefertermine oder Lieferverzug von Dritt           personen welche die fristgerechte Weiterführung der Arbeiten              behindern, für die den Auftragsnehmer kein Verschulden trifft,            berechtigen den Auftragsgeber nicht, vom Vertrag abzusehen.

Abnahmeverzug 

Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist                  nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so kann der Ausführende         trotzdem die Rechnung fakturieren und mit Risiko zu Lasten des             Bestellers die Ware an Lager nehmen oder auswärts einlagern.                   Solche Lagerung berechtigt zur Erhebung entsprechender Lager-              kosten, entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.

Urheberrechte 

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen                     sowie dazugehörige Texte, richtet sich nach den gesetzlichen        Bestimmungen. Eventuelle anderweitige Verwendungen bedürfen                    der schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung. 

Eigentumsrechte 

Allfällige Eigentumsrechte an Daten, Bestandteilen oder Urheber-               rechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Die entsprechende       Sorgfaltspflicht betreffend solcher Daten liegt nach Beendigung,              Lieferung und Fakturierung des Auftrages, beim Auftraggeber.

Datenschutz

Der Datenschutz ist garantiert und für beide Parteien bindend.                        Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Freigaben von Daten                       an Drittpersonen sind ohne Einwilligung der betroffenen Person                    nicht gestattet.

Fremdmaterial 

Für, vom Auftraggeber an Drittpersonen in Auftrag gegebene             Beschaffung von Objekten oder Materialien haftet der jeweilige              Lieferant. Die Durchsetzung zur Haftung obliegt dem Auftraggeber.                                                      

Mängelrüge 

Die vom Auftragnehmer gelieferten Aufträge sind beim Empfang                       zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb                     von 30 Tagen nach Empfang oder Augenschein zu erfolgen                  ansonsten die Lieferung, resp. die Ausführung als akzeptiert gilt.

Garantie

Das Objekt wird am Uebergabedatum gesund abgegeben. Ausgenommen            sind Aufträge im Zusammenhang mit mangelnden oder kranken Objekten.           Eine weitergehende Garantie kann nicht gewährt werden, da alles Weitere          von der Pflege, Standort und Behandlung des Halters, Halterin abhängig ist.    

Gerichtsstand und Anerkennung 

Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte                      an Ort des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist schweizer-                isches Recht. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die                   Anerkennung obiger, allgemeinen Geschäfts-bedingungen mit ein.

Büsserach,  26. Juni  2012

petiteplante/bonsai-dipietro 

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